Selbstbewerbung für eine Förderung

Aufgrund deiner Angaben im unten stehenden Bewerbungsformular entscheidet der Vorstand der Stiftung, ob du zu Gesprächen eingeladen wirst. Auf Grundlage dieser Gespräche beschließt dann der Vorstand, ob du ggf. in den Kreis der Stipendiaten aufgenommen wirst, womit wir dich ggf. unterstützen werden und welche Mentorin oder welcher Mentor dir ggf. zur Seite gestellt wird.
Wenn du gefördert wirst, lernst du beim alljährlichen Stiftungstreffen im Sommer die Stiftungsfamilie kennen und wirst offiziell in das Förderprogramm aufgenommen.
Deine Förderung
Unser Vorgehen nach deiner Einreichung ist wie folgt:
- Wir sichten deine Bewerbung und im Idealfall auch das Empfehlungsschreiben einer / eines Erwachsenen, das du uns geschickt hast.
- Wir schreiben dich an und bitten dich mit einem Informationsschreiben um Zusendung deiner Unterlagen.
- Unser Vorstand sichtet die Unterlagen und entscheidet darüber, ob du zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wirst. Diese Entscheidung teilen wir allen Bewerberinnen und Bewerbern schriftlich mit.
Kriterien für einen Vorschlag
- Leistungswille oberhalb der Norm
- wenig Möglichkeit der Unterstützung auf dem Weg zum Berufswunsch im privaten Umfeld
- ausgeprägte soziale Kompetenzen
- gesellschaftliches Engagement
- vielfältige Interessen
- konkrete Ideen, Vorstellungen, Träume bezüglich des späteren Berufs
Die Beschreibung unserer Stiftungsfamilie hilft dir vielleicht bei deiner Einschätzung.
Formale Voraussetzungen
- Zum Zeitpunkt der Bewerbung solltest du mindestens die 10. Klasse einer Realschule, Gesamtschule oder eines Gymnasiums besuchen.
- Schülerstipendien für die Klassen 7, 8 und 9 sind in geringem Umfang möglich.
- Sofern du dauerhaft in Deutschland lebst, spielen Nationalität und Religionszugehörigkeit keine Rolle.
- Gefördert werden können auch anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge.
- Geduldete unbegleitete Flüchtlinge können nach einer gesonderten und besonderen Prüfung in Ausnahmefällen gefördert werden.
- Subsidiäre Schutzberechtigte sind von einer Förderung ausgeschlossen.