Antragstellung durch eine Unterstützerin oder einen Unterstützer

Aufgrund der Angaben im Antragsformular entscheidet der Vorstand der Stiftung, welche der für eine Förderung vorgeschlagenen Personen zu Gesprächen eingeladen werden. Auf Grundlage dieser Gespräche entscheidet dann der Vorstand, wer in den Kreis der Stipendiaten aufgenommen wird, welche materielle Unterstützung geleistet und welcher Mentor zur Seite gestellt wird.
Das Kennenlernen der Stiftungsfamilie und die offizielle Aufnahme in das Förderprogramm erfolgen beim alljährlichen Stiftungstreffen im Sommer.
Ablauf der Förderung
Wir freuen uns über jede Empfehlung für eine Aufnahme in das Förderprogramm. Bitte nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit, wenn Sie jemanden dafür empfehlen wollen, um das nachfolgende Formular auszufüllen. Unser Vorgehen nach Ihrer Einreichung ist wie folgt:
- Wir sichten Ihre Empfehlung zur Aufnahme der / des Jugendlichen in das Förderprogramm.
- Wir kontaktieren die / den Jugendlichen und bitten mit einem Informationsschreiben um Zusendung der Unterlagen.
- Unser Vorstand sichtet die Unterlagen und entscheidet darüber, wer zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wird. Nach ca. 6 – 8 Wochen erhalten alle eine schriftliche Bestätigung über diese Entscheidung.
Kriterien für einen Vorschlag
- Leistungswille oberhalb der Norm
- wenig Möglichkeit der Unterstützung auf dem Weg zum Berufswunsch im privaten Umfeld
- ausgeprägte soziale Kompetenzen
- gesellschaftliches Engagement
- vielfältige Interessen
- konkrete Ideen, Vorstellungen, Träume bezüglich des späteren Berufs
Die Beschreibung unserer Stiftungsfamilie hilft Ihnen vielleicht bei Ihrer Einschätzung.
Formale Voraussetzungen
- Zum Zeitpunkt der Bewerbung sollten die Jugendlichen mindestens die 10. Klasse einer Realschule, Gesamtschule oder eines Gymnasiums besuchen.
- Schülerstipendien für die Klassen 7, 8 und 9 sind in geringem Umfang möglich.
- Sofern die Jugendlichen dauerhaft in Deutschland leben, spielen Nationalität und Religionszugehörigkeit keine Rolle.
- Gefördert werden können auch anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge.
- Geduldete unbegleitete Flüchtlinge können nach einer gesonderten und besonderen Prüfung in Ausnahmefällen gefördert werden.
- Subsidiäre Schutzberechtigte sind von einer Förderung ausgeschlossen.